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BVerwG, 29.02.1968 - IV B 43.66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer Werbeanlage - Verwaltungsgerichtliche Nachprüfbarkeit der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die Verwaltungsbehörden
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.11.1965 - VII A 62/65
- BVerwG, 29.02.1968 - IV B 43.66
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63
Rechtmäßigkeit der Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung - …
Auszug aus BVerwG, 29.02.1968 - IV B 43.66
Gerade in diesem Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidungserheblich von dem Sachverhalt, der dem Urteil des I. Senats vom 17. Dezember 1964 (BVerwGE 20, 124), auf das sich die Beklagte beruft, zugrunde lag und dort nach dem Bundesbaugesetz, also nach Bundesrecht, zu beurteilen war.
- BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks
Ein solcher Fall kann bei fehlender (und nach Lage der Dinge auch nicht erreichbarer) privatrechtlicher Berechtigung gegeben sein: An einer (Bau-)Genehmigung, die sich mit Rücksicht auf die privatrechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen läßt, hat der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse; die zur Entscheidung berufene Behörde ist daher zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die Genehmigung allein aus diesem Grunde zu verweigern (vgl. dazu - teilweise in Fortbildung des Urteils vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - in BVerwGE 20, 124 [126 f.] - die Beschlüsse vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 129.65 - [BlfGBW 1967, 78] , vom 10. August 1967 - BVerwG IV CB 210.65 - [S. 5] , vom 29. Februar 1968 - BVerwG IV B 43.66 - [S. 2] und das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - EPlaR I 4 b BVerwG 5.68/3 [IV] sowie Gierth DVBl. 1967, 848 ff., Kienzle NJW 1965, 1497 f., Menger/Erichsen a.a.O. und Schwerdtfeger a.a.O. insbes. - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67
Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte …
Diese Erkenntnis wirft jedoch allein die Frage auf, ob der auf die Erteilung einer Bebauungsgenehmigung gerichtete Antrag im Einzelfall durch ein hinreichendes "Sachbescheidungs-" oder "Antragsinteresse" gedeckt wird (vgl. Beschluß vom 29. Februar 1968 - BVerwG IV B 43.66 -).